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Impressum, Datenschutz, Cookies: Was auf Ihre Website gehört

Eine Website ohne Impressum und Datenschutzerklärung ist angreifbar, und das ist keine Formalie: Beides muss auffindbar und aktuell sein. Dieser Beitrag erklärt die drei Bausteine in verständlicher Form. Er ist ein Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.

Christian Wien, Inhaber von Markentrix
Christian WienInhaber, Markentrix · Celle

Impressum: wer hinter der Seite steht

Geschäftsmäßige Online-Angebote brauchen ein Impressum. Die Grundlage ist § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes. Es verlangt unter anderem Name und Anschrift, Angaben für eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme einschließlich E-Mail-Adresse und, wo vorhanden, Registerangaben, Aufsichtsbehörde, Kammer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Die Angaben müssen leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein. In der Praxis heißt das: ein Link „Impressum“ im Fußbereich jeder Seite, der nicht versteckt ist und ohne Umwege erreichbar bleibt.

  • Name und ladungsfähige Anschrift
  • E-Mail-Adresse und eine weitere schnelle Kontaktmöglichkeit
  • Registerangaben, Kammer oder Aufsichtsbehörde, soweit sie auf Ihren Betrieb zutreffen
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden

Datenschutzerklärung: was mit Daten passiert

Die Datenschutz-Grundverordnung verlangt, dass Besucher verständlich erfahren, wer ihre Daten verarbeitet, zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage. Das gilt schon für ein Kontaktformular, für Server-Protokolle und für jedes eingebundene Werkzeug, das Daten überträgt.

Eine gute Datenschutzerklärung beschreibt Ihre Seite so, wie sie tatsächlich aufgebaut ist. Wer eine Vorlage ungeprüft übernimmt, nennt Dienste, die gar nicht genutzt werden, und lässt andere aus. Deshalb gehört sie zum Schluss eines Projekts, wenn feststeht, welche Bausteine eingebunden sind.

Cookies und Einwilligung: wann gefragt werden muss

Nach § 25 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes ist das Speichern von Informationen im Endgerät oder der Zugriff darauf nur mit Einwilligung zulässig. Ausgenommen ist, was unbedingt erforderlich ist, damit ein ausdrücklich gewünschter Dienst bereitgestellt werden kann.

Praktisch bedeutet das: Reichweitenmessung, Werbe-Tracking und eingebettete Inhalte von Drittanbietern brauchen in der Regel eine Einwilligung, bevor sie laden. Der technisch notwendige Betrieb der Seite braucht keine. Eine Website, die gar keine Dritt-Dienste einbindet, kommt deshalb ganz ohne Banner aus.

Wie Sie die Einwilligung sauber umsetzen

Ein Banner genügt nur, wenn es tatsächlich steuert, was lädt.

  • Nichts Einwilligungspflichtiges lädt vor der Zustimmung
  • Ablehnen ist genauso einfach wie Zustimmen
  • Die Entscheidung lässt sich später ändern, etwa über einen Link „Cookie-Einstellungen“ im Fußbereich
  • Die Datenschutzerklärung nennt alle eingebundenen Dienste

Fehler, die wir häufig sehen

Typisch sind ein Impressum, das nur über zwei Klicks erreichbar ist, veraltete Anschriften, eine Datenschutzerklärung von einer anderen Website und Banner, die „Alle akzeptieren“ hervorheben, während Ablehnen versteckt ist. Auch ein Formular ohne Hinweis auf die Datenverarbeitung gehört dazu.

Wer Anzeigen schaltet, sollte außerdem prüfen, dass Zählpixel erst nach Einwilligung laden. Sonst wird aus einer Werbemaßnahme ein Datenschutzproblem.

Was Markentrix dafür tut

Unsere Websites sind so aufgebaut, dass Dritt-Dienste nur nach Einwilligung laden und Impressum, Datenschutz und Cookie-Einstellungen in jedem Fußbereich verlinkt sind. Die Texte stimmen wir auf die tatsächlich eingesetzten Bausteine ab. Die abschließende rechtliche Prüfung Ihrer Texte ersetzt das nicht: Dafür empfehlen wir bei Bedarf eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder eine Datenschutzberatung.

Beispielszenario

Beispielszenario, frei erfunden, ohne Kennzahlen. Eine Zahnarztpraxis lässt ihre alte Website neu aufbauen. Die Datenschutzerklärung nennt noch einen Kartendienst, der nach dem Relaunch nicht mehr eingebunden ist, und erwähnt das neue Kontaktformular nicht. Vor dem Livegang werden Impressum und Datenschutztext an den tatsächlichen Aufbau angepasst und rechtlich geprüft.

Fazit

Impressum, Datenschutzerklärung und Einwilligung sind drei getrennte Bausteine, die zusammenpassen müssen. Sie sind kein einmaliger Aufwand: Ändert sich etwas an der Seite, müssen die Texte folgen. Wie wir damit im Projekt umgehen, steht unter Website-Pflege.

Häufige Fragen

Brauche ich ein Impressum, wenn ich nur eine kleine Seite habe?

Ja, sobald das Angebot geschäftsmäßig ist, also in der Regel dauerhaft und gegen Entgelt oder zur Kundengewinnung. Das gilt auch für kleine Seiten und Landingpages.

Brauche ich ein Cookie-Banner?

Das hängt davon ab, was Ihre Seite einbindet. Ohne Reichweitenmessung, Werbe-Tracking und eingebettete Fremdinhalte ist kein Banner nötig. Binden Sie solche Dienste ein, brauchen Sie eine Einwilligung vor dem Laden.

Kann ich eine Vorlage für die Datenschutzerklärung nutzen?

Eine Vorlage kann der Anfang sein, muss aber auf Ihre Seite angepasst werden. Sie darf keine Dienste nennen, die Sie nicht nutzen, und keine auslassen, die Sie nutzen.

Quellen

  1. § 5 DDG: Allgemeine Informationspflichten (Impressum) (öffnet in neuem Tab)
  2. § 25 TDDDG: Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen (öffnet in neuem Tab)
  3. Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) (öffnet in neuem Tab)

Alle Links zuletzt geprüft am 19.10.2026. Das Beispielszenario ist frei erfunden und enthält keine Kennzahlen. Preise laut Preisliste vom 1. Oktober 2026, netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, Angebot nur für Unternehmen.

Passende Leistung: Website-Pflege und Hosting

Christian Wien, Inhaber von Markentrix
Christian WienInhaber, Markentrix · Celle

Christian Wien ist Inhaber von Markentrix in Celle und Ansprechpartner für Websites, Sichtbarkeit und ab November 2026 KI-Assistenten lokaler Betriebe. Er kennt die Abläufe im lokalen Mittelstand aus erster Hand und baut Systeme, die zum Tagesgeschäft passen.

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