KI-Automatisierung

KI-Telefonassistent: Was er kann, was er nicht kann, und wofür er ab November 2026 gedacht ist

Ein Betrieb, der tagsüber auf der Baustelle oder am Behandlungsstuhl steht, verpasst Anrufe. Ein KI-Telefonassistent nimmt sie an, beantwortet Standardfragen und hält Terminwünsche fest. Ab November 2026 bieten wir ihn als betreuten Service an. Vorher lohnt sich ein nüchterner Blick auf Können und Grenzen.

Christian Wien, Inhaber von Markentrix
Christian WienInhaber, Markentrix · Celle

Was ein Telefonassistent kann

  • Anrufe annehmen, rund um die Uhr, auch während Sie arbeiten
  • Standardfragen beantworten: Öffnungszeiten, Leistungen, Einzugsgebiet, Ablauf
  • Anliegen und Rückrufwunsch aufnehmen und strukturiert weitergeben
  • Terminwünsche festhalten und, wenn angebunden, in den Kalender eintragen
  • Auf Wunsch sofort an einen Menschen weiterleiten

Was er nicht kann und nicht soll

Der Assistent ersetzt kein Fachgespräch. Er stellt keine Diagnosen, macht keine verbindlichen Preiszusagen und trifft keine Entscheidungen, die rechtliche Wirkung haben. Was er nicht beantworten darf, legen wir vorab fest. In diesen Fällen geht die Anfrage mit allen Angaben an Sie oder Ihr Team.

  • Keine Diagnosen, keine Rechtsauskünfte, keine verbindlichen Angebote
  • Keine automatisierte Entscheidung über Personen im Sinne der DSGVO
  • Kein Vorspielen eines Menschen: Der Assistent gibt sich zu Beginn als KI zu erkennen

Was Recht und Datenschutz verlangen

Die KI-Verordnung der EU verlangt, dass Menschen erfahren, wenn sie mit einem KI-System sprechen. Der Assistent sagt das zu Beginn jedes Gesprächs. Die DSGVO verlangt eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Gesprächsinhalte, einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit jedem eingesetzten Anbieter und klare Löschfristen. Eine Aufzeichnung des Gesprächs findet nur mit ausdrücklicher Einwilligung statt. Der Auftragsverarbeitungsvertrag und die Datenschutzdokumentation gehören bei uns zu jedem Paket.

Die Grundlage: Wissensbasis und Gesprächsleitfäden

Ein Assistent ist so gut wie das, was er über Ihren Betrieb weiß. Leistungen, Zeiten, Preise, Einzugsgebiet, Ablauf und die häufigsten Fragen bilden die Wissensbasis. Gesprächsleitfäden legen fest, wie er fragt, was er festhält und wann er weitergibt. Beides entsteht in der Einrichtung und wird vor dem Livegang im Testbetrieb geprüft. Wer bereits eine Website mit klaren Leistungsseiten hat, hat diese Grundlage größtenteils schon.

Pakete und Start

Der Telefonagent ist ab Paket BUSINESS enthalten: 699 € im Monat netto mit 600 Telefonminuten und 3.000 Nachrichten, Einrichtung 2.490 €. KOMPLETT für 1.190 € im Monat umfasst Telefon, WhatsApp und E-Mail mit 1.000 Minuten und 5.000 Nachrichten, Einrichtung 3.490 €. Mehrverbrauch je Telefonminute: 0,55 € in BUSINESS, 0,49 € in KOMPLETT. Zwölf Monate Laufzeit. Start im November 2026, für die ersten zwei Pilotkunden gilt 50 % Nachlass auf die Einrichtung. Details auf der Seite KI-Automatisierung.

Beispielszenario

Beispielszenario, frei erfunden, ohne Kennzahlen. Ein Sanitärbetrieb in Hambühren ist tagsüber zu zweit auf Baustellen. Anrufe landen auf dem Anrufbeantworter, viele Anrufer sprechen nichts auf. Mit dem Assistenten werden Anrufe angenommen, Anliegen und Rückrufwunsch aufgenommen und am Abend als Liste übergeben. Ein Notfall mit Wasserschaden wird sofort an das Handy des Inhabers weitergeleitet, weil das vorab so festgelegt wurde.

Fazit

Ein Telefonassistent ist kein Ersatz für Sie, sondern ein Filter davor: Er nimmt an, beantwortet das Einfache und gibt den Rest geordnet weiter. Ab November 2026 als betreuter Service, mit Website als Grundlage. Pilotplätze lassen sich jetzt vormerken.

Häufige Fragen

Erkennen Anrufer, dass sie mit einer KI sprechen?

Ja, der Assistent sagt das zu Beginn. Das verlangt die KI-Verordnung, und es ist auch im Interesse des Betriebs: Niemand soll sich getäuscht fühlen.

Brauche ich eine neue Telefonnummer?

In der Regel nicht. Eine bestehende Rufnummer kann meist weiter genutzt werden, etwa mit Weiterleitung bei Nichterreichen. Das klären wir in der Einrichtung.

Was passiert bei Fragen, die der Assistent nicht beantworten darf?

Er nimmt das Anliegen auf und gibt es mit allen Angaben an Sie oder Ihr Team weiter, per Weiterleitung, Benachrichtigung oder Rückrufwunsch.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) (öffnet in neuem Tab)
  2. Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) (öffnet in neuem Tab)

Alle Links zuletzt geprüft am 14.10.2026. Das Beispielszenario ist frei erfunden und enthält keine Kennzahlen. Preise laut Preisliste vom 1. Oktober 2026, netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, Angebot nur für Unternehmen.

Christian Wien, Inhaber von Markentrix
Christian WienInhaber, Markentrix · Celle

Christian Wien ist Inhaber von Markentrix in Celle und Ansprechpartner für Websites, Sichtbarkeit und ab November 2026 KI-Assistenten lokaler Betriebe. Er kennt die Abläufe im lokalen Mittelstand aus erster Hand und baut Systeme, die zum Tagesgeschäft passen.

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